Anlässlich seiner Sitzung vom 15. April 2019 hat der Gemeindevorstand Furna gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über das gesamte Gemeindegebiet eine Planungszone erlassen. Die Planungszone wurde einstweilen bis zum 26. April 2021 (zwei Jahre) festgesetzt. Anlässlich seiner Sitzung vom 15.02.2021 hat der Gemeindevorstand Furna beschlossen, die Planungszone gestützt auf Art. 21 Abs. 3 KRG, um zwei Jahre, bis 26. April 2023, zu verlängern. Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung vom 09.03.2021 zugestimmt.