Ausnahme-Fahrbewilligungen

Das Befahren der Scärastrasse (Tennwichel – Scära) sowie der Danusastrasse (Börtji – Matta) ist nur mit einer Ausnahme-Fahrbewilligung gestattet. 

 

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Strassenverkehrsgesetz Gemeinde Furna
2022 Strassenverkehrsgesetz der Gemeinde
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Gründe für die Ausnahme-Bewilligung

  • Fahrzeug der Land- und Forstwirtschaft, sofern diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke benutzt werden.
  • Fahrzeug von Lieferanten, Berufsleuten, Hüttenwirten, Konzessionären usw. für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
  • Fahrzeug von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften
  • Zubringer für begründete Zwecke wie Hirtenbesuche, Hüttenbesuche und Mitarbeit in der Land- und Forstwirtschaft
  • Fahrzeug für Besucher Gastronomiebetriebe
  • Fahrzeug gehbehinderter Person


Jahres - Ausnahmebewilligung

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Gesuch Ausnahmebewilligung Scära- und Da
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Es ist für jedes Nummernschild ein separates Gesuch auszufüllen.


Pro Jahresbewilligung werden nachfolgende Kanzleigebühren erhoben:

Land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge Fr. 50.00

übrige Motorfahrzeuge =  Fr. 100.00

Tages- & Wochenbewilligungen

Ausnahme-Bewilligungen für einzelne Tage oder Wochen können auf der Gemeindekanzlei und beim Werkhof bezogen werden. 


Tagesbewilligungen sind 24h gültig und kosten chf 10.-

Wochenbewilligungen sind 7 Tage (168h) gültig und kosten chf 30.-

 



  • Zweirad-Motorfahrzeuge entrichten die Hälfte dieser Ansätze.
  • Die Bewilligungen sind gut am Fahrzeug anzubringen oder digital zu registrieren.
  • Bewilligungen werden auf den Berechtigten ausgestellt und sind nicht übertragbar.