Fahrbewilligung Danusa- und Scärastrasse

Laut dem Reglement über die Benützung der für den Motorfahrzeugverkehr gesperrten Gemeindestrassen ist das Befahren der Danusa- und der Scärastrasse verboten. Ausnahmebewilligungen sind als Jahres-, Wochen- oder Tagesbewilligung gegen eine Verwaltungsgebühr erhältlich. Jahresbewilligungen werden nur über die Gemeindekanzlei ausgegeben. Alle übrigen Bewilligungen sind auch im Dorfladen, beim Werkhof in den Gasthäusern Hochwang und Scära sowie während des Sommers auf der Alp Rona erhältlich.

 
Tages- und Wochenbewilligungen

Wochenbewilligungen sind 7 Tage und Tagesbewilligungen 3 Tage gültig. Sie können während den Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei, im Dorfladen oder jederzeit beim Werkhof gelöst werden. Im Sommer können Wochen- und Tagesbewilligungen zudem in den Gasthäusern und auf der Rona bezogen werden.

 
Jahresbewilligungen

Jahresbewilligungen sind für 1 Jahr (Jan bis Dez) gültig und können während den Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei bezogen oder mittels nebenstehenem Formular online bezogen werden.

 
Rechliche Grundlage
>Gesetz für das Befahren der Danusa- und Scärastrasse

 

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